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IOV PRESSEPORTAL

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Das Exekutivsekretariat informiert über neue diplomatische Noten an deutsche Behörden - Schutzpflichten für Zivilisten mit ungeklärtem Status im Fokus

  • Autorenbild: IOV
    IOV
  • 5. Nov.
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 5. Nov.

Mönchengladbach, 4. November 2025

Die Internationale Organisation Völkerrecht (IOV) hat in den vergangenen Tagen zwei neue diplomatische Noten an deutsche Behörden übermittelt – eine an Bürgermeister und Gemeindeverwaltungen, eine weitere an Gerichtsvollzieher.

Beide Schreiben stehen im Zeichen der Aufklärung über rechtliche Prüfpflichten und die völkerrechtliche Schutzstellung von Zivilpersonen, deren staatsrechtliche Zugehörigkeit bislang nicht eindeutig festgestellt wurde.


Ziel dieser Mitteilungen ist es, die Verwaltungspraxis zu sensibilisieren und sicherzustellen, dass Entscheidungen gegenüber Zivilisten im Einklang mit den völkerrechtlichen Bestimmungen des Genfer Abkommens IV sowie den Vorgaben der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Charta von Paris stehen.



Klarstellung gegenüber Gemeinden und Standesämtern


In der ersten diplomatischen Note weist die IOV darauf hin, dass zahlreiche Einträge in den deutschen Melderegistern formell als „deutsch“ geführt werden, obwohl im Geburtenregister kein entsprechender Nachweis vorliegt.

Die Organisation erklärt, dass solche automatischen Eintragungen unzulässig sind und zu rechtlichen Widersprüchen führen können, insbesondere im internationalen Rechtsverkehr.


„Es geht nicht um Konfrontation, sondern um Korrektur und Bewusstsein“, betont Vorstand Thorben Krüger.

„Die Gemeinden sollen sicherstellen, dass Registerangaben mit den tatsächlichen, rechtsverbindlich festgestellten Daten übereinstimmen – nur so kann Rechtssicherheit entstehen.“


Die Note erinnert an die Verpflichtungen Deutschlands aus dem Art. 25 Grundgesetz (Vorrang des Völkerrechts), dem Genfer Abkommen IV sowie der Konvention über die Rechtsstellung Staatenloser (1954).

Gemeinden werden ersucht, widersprüchliche Eintragungen zu prüfen und im Bedarfsfall den Status „staatenlos“, „ungeklärt“ oder – bei IOV-registrierten Personen – „heimatloser Zivilist“ korrekt zu vermerken.



Hinweis an Gerichtsvollzieher: Pflicht zur Prüfung vor Maßnahmen


Die zweite diplomatische Note richtet sich an Gerichtsvollzieher.

Sie erinnert an ihre besondere Verantwortung und persönliche Haftung bei Vollstreckungen gegen Personen, deren rechtlicher Status nicht eindeutig festgestellt wurde.


„Wer Zwangsmaßnahmen durchführt, trägt die Pflicht, die rechtliche Grundlage dafür zu prüfen“, erklärt Vorstand Pia Jung.

„Zivilisten, deren Identität oder Staatszugehörigkeit unklar ist, stehen unter internationalem Schutz – hier ist Zurückhaltung geboten.“


Die IOV verweist dabei auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2013, wonach Gerichtsvollzieher nicht im klassischen Beamtenverhältnis handeln, sondern eigenverantwortlich und persönlich haftbar sind.

Die Organisation betont, dass bei Vorlage entsprechender Nachweise (z. B. Geburtsurkunden ohne Staatsangabe oder IOV-Registrierungsbestätigungen) die Aktenlage zwingend zu prüfen und Maßnahmen bis zur Klärung auszusetzen sind.



Völkerrechtlicher Rahmen


  • Beide Noten berufen sich auf zentrale internationale Bestimmungen:


  • Genfer Abkommen IV, Art. 27 ff. – Schutz der Zivilbevölkerung,


  • Art. 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – Recht auf eine Staatsangehörigkeit,


  • Art. 25 des Grundgesetzes – Vorrang des Völkerrechts,


  • Charta von Paris und KSZE-Schlussakte – Verpflichtung der Staaten zum Schutz der Menschenrechte.


  • Mit diesen Hinweisen will die IOV die Brücke zwischen nationaler Verwaltungspraxis und den internationalen Rechtsnormen stärken.



Bedeutung für Zivilisten


Für die bei der IOV registrierten Zivilisten haben die diplomatischen Noten eine klare Signalwirkung:

Sie bestätigen, dass der Schutzstatus nach dem Genfer Abkommen IV gilt, solange keine eindeutige staatsrechtliche Feststellung erfolgt ist.

Damit werden sowohl die Identität als auch die Würde dieser Personen völkerrechtlich gesichert.


„Unsere Aufgabe ist nicht die Konfrontation, sondern die Sicherung der Menschenwürde durch Aufklärung“, erklärt Prof. Dr. Dr. h.c. Enrico Uecker, Vorstand der Schutzmacht.

„Jede Verwaltungshandlung, die ohne rechtliche Grundlage erfolgt, muss hinterfragt werden – friedlich, transparent und im Sinne des Völkerrechts.“



Ausblick


Mit den aktuellen diplomatischen Noten setzt die Internationale Organisation Völkerrecht ihre Arbeit konsequent fort, die Umsetzung des humanitären Völkerrechts im zivilen Bereich zu begleiten und Staaten an ihre Schutzpflichten zu erinnern.


Zivilisten werden gebeten, die veröffentlichten Mitteilungen aufmerksam zu lesen und über ihre Ländergruppen weiterzugeben.


Für Rückfragen steht das Exekutivsekretariat unter https://orgvr.org/contact zur Verfügung.

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