IOV Akademie – Verbindliche Klarstellung zum Status „Zivilist (civilian)"
- IOV

- 22. Dez. 2025
- 1 Min. Lesezeit
In der täglichen Verwaltungspraxis werden Begriffe häufig vermischt, vereinfacht oder national verkürzt verwendet. Genau hier entstehen rechtliche Unschärfen mit erheblichen Folgen für den Schutz von Menschen.
Die IOV Akademie stellt daher klar:
Maßgeblich ist ausschließlich der völkerrechtliche Originalbegriff civilian.
Nationale Übersetzungen wie „Zivilperson“ entfalten keine eigenständige normative Wirkung im humanitären Völkerrecht.
Warum ist das relevant?
Weil der Status als Zivilist (civilian) kein freiwilliger Zustand ist, nicht disponibel, nicht verzichtbar und nicht relativierbar. Er begründet qualifizierte Schutzrechte aus dem humanitären Völkerrecht, insbesondere aus dem Genfer Abkommen IV, die auch Staaten binden (Art. 25 GG).
Die IOV dokumentiert diesen Status nicht aus Gefälligkeit, sondern im Rahmen ihrer Aufgabe, völkerrechtlich relevante Sachverhalte sauber zu erfassen, zu sichern und gegenüber Dritten belegbar zu machen.
Unklare oder falsche Begriffsverwendung ist kein sprachliches Problem, sondern ein rechtliches.
Wo Statusfragen verwischt werden, entstehen Versäumnisse beim Schutz von Zivilisten.
Das vollständige Schreiben der IOV Akademie zur verbindlichen Unterscheidung von Zivilperson und Zivilist (civilian) ist diesem Beitrag beigefügt.
Sachlich. Dokumentiert. Völkerrechtlich eingeordnet.
IOV – Internationale Organisation für Völkerrecht
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Hinweis:
Das beigefügte Schreiben dient der internen und externen Klarstellung, Dokumentation und digitalen Sicherung. Es ist so ausgearbeitet, dass es auch in rechtlichen Verfahren Bestand haben kann.
🕊 IOV – AKADEMIE 🕊
Kontaktmöglichkeiten:
📞 0800 708 0847

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