IOV erinnert erneut: Amtsgerichte und Gerichtsvollzieher müssen ihre Bezeichnungen anpassen
- IOV

- 26. Nov.
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Die IOV hat alle Gerichtsvollzieher und Amtsgerichte nochmals offiziell darauf hingewiesen, dass die häufig verwendete Bezeichnung „Gerichtsvollzieher am Amtsgericht“ rechtlich unzutreffend ist.
Das aktuelle Rundschreiben vom 06.10.2025 stellt klar, dass Gerichtsvollzieher selbständige beliehene Organe sind und nicht im Dienstverhältnis zum Amtsgericht stehen.
Auch haftungs- und völkerrechtliche Anforderungen machen eine korrekte Außenbezeichnung erforderlich.
Empfohlene Formulierungen wie „Gerichtsvollzieher – beauftragt vom Amtsgericht [Ort]“ sind im Schreiben ausdrücklich genannt.
Die IOV dokumentiert damit erneut die Pflicht zur juristisch korrekten Darstellung.
IOV – Internationale Organisation Völkerrecht
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